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Steuern in Dubai und den VAE: Überblick für Expats und Unternehmer

Aktualisiert: 11. August 2026
Kurzform

Die Vereinigten Arabischen Emirate erheben keine Einkommensteuer, keine Lohnsteuer, keine Kapitalertragsteuer und keine Erbschaftsteuer auf Privatpersonen. Gehalt, Dividenden, Kursgewinne, Mieteinnahmen und Kryptogewinne bleiben im Privatvermögen unbesteuert.

Besteuert werden Unternehmen: 9 Prozent Körperschaftsteuer auf Gewinne über 375.000 AED und 5 Prozent Mehrwertsteuer auf die meisten Umsätze.

1. Überblick in einer Tabelle

Steuer / AbgabeSatzWen es betrifft
EinkommensteuerkeinePrivatpersonen
LohnsteuerkeineArbeitnehmer und Arbeitgeber
KapitalertragsteuerkeinePrivatpersonen
Erbschaft- und SchenkungsteuerkeinePrivatpersonen
Quellensteuer0 %Ausschüttungen ins Ausland
Körperschaftsteuer0 % bis 375.000 AED, darüber 9 %, wenn Umsatz über 3M AEDUnternehmen und Geschäftstätigkeit
Mehrwertsteuer5 % Regelsatzregistrierte Unternehmen
Verbrauchsteuer (Excise)50 % bzw. 100 %bestimmte Getränke und Tabakwaren
Einfuhrzollin der Regel 5 %Warenimporte
Grundbuchgebühr Dubai4 % des KaufpreisesImmobilienkauf
Wohngebühr Dubai5 % der JahresmieteMieter und Eigentümer

Nicht enthalten sind Lizenz-, Visa- und Behördengebühren. Diese sind keine Steuern, sondern fixe Gebühren je nach Konstellation.

2. Besteuerung von Unternehmen

Körperschaftsteuer

Seit Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen, gilt eine bundesweite Körperschaftsteuer. Der Satz beträgt 0 Prozent auf den steuerpflichtigen Gewinn bis 375.000 AED und 9 Prozent darüber.

Zwei Sonderregime sind für Expats relevant. Freezone-Gesellschaften können als Qualifying Free Zone Person einen Nullsatz auf qualifizierendes Einkommen erhalten, wenn Substanzanforderungen und Tätigkeitsvorgaben erfüllt sind. Und der Small Business Relief stellt Unternehmen mit einem Umsatz bis 3 Mio. AED von der Steuer frei; sie gilt derzeit für Steuerperioden bis zum 31. Dezember 2029.

Für sehr große Konzerne gilt seit dem 1. Januar 2025 zusätzlich eine inländische Mindeststeuer von 15 Prozent (Domestic Minimum Top-up Tax), sobald der konsolidierte Konzernumsatz 750 Mio. Euro in mindestens zwei der vier vorangegangenen Jahre erreicht hat. Für mittelständische Strukturen ist das ohne Bedeutung.

Unabhängig von der Höhe der Steuer gilt: Registrierung und Abgabe der Erklärung sind für jedes Unternehmen verpflichtend, auch wenn die Steuer null beträgt. Die Erklärung ist neun Monate nach Ende der Steuerperiode fällig.

Mehrwertsteuer

Der Regelsatz beträgt 5 Prozent. Registrierungspflicht besteht ab 375.000 AED steuerpflichtigen Lieferungen und Importen in zwölf Monaten, freiwillig ist die Registrierung ab 187.500 AED möglich. Exporte an Kunden außerhalb der Golfregion sind in der Regel mit dem Nullsatz abzurechnen. Erklärung und Zahlung sind 28 Tage nach Quartalsende fällig.

Beide Steuern haben getrennte Registrierungen, getrennte Schwellen und unterschiedliche Fristen. Eine Befreiung bei der einen sagt nichts über die andere aus.

3. Besteuerung von Privatpersonen

Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf natürliche Personen. Das gilt unabhängig von Höhe und Herkunft der Einkünfte und ist nicht befristet.

Ebenfalls nicht erhoben werden: Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Vermögensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Quellensteuer auf Ausschüttungen ins Ausland.

Eine Steuererklärung für Privatpersonen existiert nicht. Wer ausschließlich Arbeitnehmer ist und daneben privat investiert, hat gegenüber der Federal Tax Authority keinerlei Erklärungspflichten.

Lohnnebenkosten statt Lohnsteuer

Vom Gehalt wird nichts einbehalten. An die Stelle von Steuern und Sozialabgaben treten zwei Positionen:

Für Staatsangehörige der VAE und der Golfstaaten bestehen zusätzlich Beiträge zur staatlichen Rentenkasse. Für Expats gilt dies nicht.

4. Die entscheidende Trennlinie: Privatvermögen oder Geschäftstätigkeit

Dieser Abschnitt ist der Schlüssel zu allen folgenden. Denn die Körperschaftsteuer erfasst nicht nur Gesellschaften, sondern auch natürliche Personen, die in den VAE ein Geschäft betreiben.

Maßgeblich ist eine Umsatzschwelle: Übersteigt der Umsatz aus Geschäftstätigkeit in einem Kalenderjahr 1.000.000 AED, entstehen Registrierungs- und Erklärungspflicht sowie gegebenenfalls Steuer nach den normalen Regeln.

Drei Einkunftsarten bleiben nach dem Gesetz jedoch vollständig außen vor – und zählen auch nicht in die Millionengrenze hinein:

Das Abgrenzungskriterium ist die Lizenzpflicht, nicht die Höhe der Einkünfte und nicht die Frage, ob die Tätigkeit „aktiv" oder „passiv" wirkt.

Eine Tätigkeit, die nach den Vorschriften der VAE eine Gewerbelizenz erfordert, ist eine Geschäftstätigkeit – auch dann, wenn die Lizenz tatsächlich nie beantragt wurde. Das Fehlen der Lizenz schützt nicht vor der Steuerpflicht.

Ein Beispielpaar verdeutlicht die Wirkung: Wer 5 Mio. AED Jahresmiete aus einem privat gehaltenen Immobilienportfolio erzielt, bleibt außerhalb der Körperschaftsteuer. Wer 200.000 AED aus einer gewerblichen Tätigkeit erzielt, betreibt ein Geschäft – und wird steuerpflichtig, sobald die Millionengrenze zusammen mit anderen Geschäftseinkünften überschritten ist.

Natürliche Personen, die über der Schwelle liegen, können ihrerseits die Small Business Relief wählen, solange ihr Umsatz 3 Mio. AED nicht übersteigt.

5. Kapitalerträge, Aktien und Trading

Dividenden und Veräußerungsgewinne im Privatvermögen

Steuerfrei. Dividenden aus in- und ausländischen Aktien, Kursgewinne aus Aktienverkäufen, Zinsen und Erträge aus Fonds fallen unter die private Kapitalanlage und sind damit außerhalb der Körperschaftsteuer.

Zu beachten ist die Quellensteuer im Herkunftsland der Aktie. Eine deutsche Dividende unterliegt weiterhin der deutschen Kapitalertragsteuer; ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist, richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen. Die Steuerfreiheit in den VAE bedeutet nicht Steuerfreiheit an der Quelle.

Trading

Hier verläuft die Grenze aus Abschnitt 4 mitten durch ein scheinbar einheitliches Thema. Der private Anleger, der sein eigenes Vermögen über ein Depot verwaltet, betreibt eine private Kapitalanlage – unabhängig von Handelsfrequenz und Volumen.

Wer dagegen für Dritte handelt, fremde Gelder verwaltet, Signale oder Schulungen gegen Entgelt anbietet oder über eine Gesellschaft mit entsprechender Lizenz agiert, betreibt ein Geschäft. Dann greifen die üblichen Regeln: Körperschaftsteuer ab 375.000 AED Gewinn, gegebenenfalls Mehrwertsteuer auf Dienstleistungsentgelte.

Ausschüttungen und Gewinnentnahmen

Auf Ausschüttungen einer Gesellschaft in den VAE an ihre Gesellschafter fällt in den VAE keine Steuer an – weder auf Ebene der Gesellschaft noch beim Empfänger, und auch keine Quellensteuer bei Ausschüttung ins Ausland. Der Gewinn ist bereits auf Gesellschaftsebene mit der Körperschaftsteuer belastet.

Zwischen Gesellschaften gilt eine Schachtelbefreiung: Dividenden von in den VAE ansässigen Gesellschaften sind steuerfrei, ebenso Dividenden und Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Entscheidend bleibt die Behandlung im Wohnsitzstaat des Empfängers. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerpflichtig ist, versteuert die Ausschüttung dort.

6. Immobilien

Eine laufende Grundsteuer nach deutschem Vorbild gibt es nicht. Stattdessen fallen einmalige Gebühren beim Erwerb und laufende kommunale Abgaben an. Diese werden auf Ebene des einzelnen Emirats erhoben; die folgenden Angaben beziehen sich auf Dubai.

Erwerb

Beim Kauf erhebt das Dubai Land Department eine Übertragungsgebühr von 4 Prozent des Kaufpreises, zuzüglich Verwaltungsgebühren. Formal ist sie zwischen Käufer und Verkäufer aufzuteilen, in der Praxis trägt sie überwiegend der Käufer. Hinzu kommen Maklerprovision und Registrierungskosten.

Laufende Abgaben

Auf Wohnimmobilien wird eine Wohngebühr von 5 Prozent der Jahresmiete erhoben, die in monatlichen Teilbeträgen über die DEWA-Rechnung eingezogen wird. Bei selbstgenutztem Eigentum bemisst sie sich nach dem geschätzten Mietwert. Dazu kommen die Service Charges der jeweiligen Anlage – eine privatrechtliche Zahlung an die Verwaltung, keine Abgabe.

Mieteinnahmen

Bei privat gehaltenen Immobilien ohne Lizenzpflicht bleiben Mieteinnahmen außerhalb der Körperschaftsteuer, unabhängig von ihrer Höhe. Die langfristige Vermietung von Wohnraum ist zudem von der Mehrwertsteuer befreit.

Anders bei Gewerbeimmobilien: Deren Vermietung unterliegt der Mehrwertsteuer mit 5 Prozent, sofern der Vermieter registriert ist oder registrierungspflichtig wird.

Kurzzeitvermietung

Hier liegt der praktisch wichtigste Unterschied. Die Vermietung als Ferienwohnung erfordert in Dubai eine Genehmigung als Holiday Home durch die Tourismusbehörde. Damit ist sie eine lizenzierte Geschäftstätigkeit – und fällt nicht mehr unter die steuerfreie private Immobilienanlage.

Die Folgen im Überblick:

Dieselbe Wohnung kann damit je nach Vermietungsform vollständig steuerfrei oder vollständig steuerpflichtig sein. Die Entscheidung sollte vor dem Kauf getroffen werden, nicht danach.

Veräußerungserlöse

Für Privatpersonen ist der Verkaufsgewinn steuerfrei, unabhängig von Haltedauer und Höhe. Eine Spekulationsfrist existiert nicht. Beim Verkauf fällt erneut die Übertragungsgebühr an.

Der Verkauf einer Gewerbeimmobilie unterliegt der Mehrwertsteuer mit 5 Prozent. Der Weiterverkauf einer Wohnimmobilie ist steuerbefreit; die erstmalige Lieferung neu errichteter Wohnimmobilien innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung unterliegt dem Nullsatz.

7. Kryptowährungen

Im Privatvermögen sind Kursgewinne steuerfrei. Kauf, Halten und Verkauf digitaler Vermögenswerte durch eine Privatperson gelten als private Kapitalanlage. Eine Haltefrist wie in Deutschland gibt es nicht, weil es keine Besteuerung gibt, an die sie anknüpfen könnte.

Bei der Mehrwertsteuer wurde die Behandlung durch Kabinettsbeschluss Nr. 100 von 2024 geklärt: Übertragung und Umwandlung virtueller Vermögenswerte sind von der Mehrwertsteuer befreit, rückwirkend zum 1. Januar 2018. Ausgenommen von dieser Befreiung ist das Mining, das die Steuerbehörde als steuerpflichtige Leistung behandelt.

Gewerblich wird es, sobald eine Tätigkeit hinzukommt, die eine Lizenz erfordert – etwa der Betrieb einer Handelsplattform, Verwahrung für Dritte, Vermögensverwaltung oder Mining im gewerblichen Umfang. In Dubai ist dafür in der Regel eine Zulassung der Virtual Assets Regulatory Authority erforderlich. Dann gelten Körperschaftsteuer und gegebenenfalls Mehrwertsteuer wie bei jedem anderen Unternehmen.

Wichtig: Die VAE haben sich zur Teilnahme am Crypto-Asset Reporting Framework der OECD verpflichtet. Der automatische Informationsaustausch über Krypto-Bestände soll ab 2027/2028 anlaufen. Für Personen mit fortbestehender Steuerpflicht im DACH-Raum bedeutet das, dass Bestände dort künftig bekannt werden. Da Zeitplan und Umsetzungsdetails noch nicht abschließend feststehen, ist dieser Punkt regelmäßig zu prüfen.

8. Weitere Abgaben

Verbrauchsteuer (Excise Tax). 100 Prozent auf Tabakwaren, Energydrinks und elektronische Rauchprodukte, 50 Prozent auf kohlensäurehaltige und gezuckerte Getränke. Sie wird beim Hersteller oder Importeur erhoben und ist im Endpreis enthalten.

Einfuhrzoll. In der Regel 5 Prozent auf den Warenwert, mit zahlreichen Befreiungen und abweichenden Sätzen für einzelne Warengruppen. Für Waren in Designated Zones gelten Sonderregeln.

Touristische Abgaben. Auf Hotel- und Ferienwohnungsübernachtungen entfallen kommunale Gebühren, ein Servicezuschlag sowie ein Festbetrag je Zimmer und Nacht. Sie treffen den Gast, sind vom Betreiber aber abzuführen.

Gebühren statt Steuern. Lizenzverlängerung, Visa, Emirates ID, Beglaubigungen und Behördenleistungen sind kostenpflichtig. In der Gesamtkalkulation eines kleinen Unternehmens übersteigen diese Positionen in der Regel die Steuerlast.

9. Der wichtigste Vorbehalt: das Herkunftsland

Alle vorstehenden Aussagen betreffen ausschließlich die Rechtslage der VAE. Ob tatsächlich keine Steuer anfällt, entscheidet sich häufig woanders.

Ein Umzug nach Dubai beendet die Steuerpflicht in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nicht automatisch. Relevant bleiben unter anderem der tatsächliche Lebensmittelpunkt und die Aufgabe des Wohnsitzes, der Ort der Geschäftsleitung einer Gesellschaft, die Wegzugsbesteuerung auf Anteile an Kapitalgesellschaften, die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz sowie die erweiterte beschränkte Steuerpflicht.

Diese Fragen richten sich nach dem Recht des Herkunftslandes und sind dort mit einer entsprechend qualifizierten Beratung zu klären. Wer sie übergeht, riskiert, dass die vermeintliche Steuerfreiheit im Nachhinein nicht besteht.

10. Häufige Fragen

Zahlt man in Dubai wirklich keine Einkommensteuer?

Ja, auf Privatpersonen wird keine Einkommensteuer erhoben. Besteuert wird ausschließlich unternehmerische Tätigkeit über die Körperschaftsteuer.

Wird vom Gehalt etwas einbehalten?

Nein. Es gibt weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben für Expats. Lediglich ein geringer Monatsbeitrag zur Arbeitslosenversicherung ist vorgesehen.

Sind Gewinne aus Aktien und Krypto steuerfrei?

Im Privatvermögen ja. Sobald eine lizenzpflichtige Tätigkeit vorliegt – etwa Vermögensverwaltung für Dritte –, handelt es sich um eine Geschäftstätigkeit.

Muss ich Mieteinnahmen versteuern?

Bei privat gehaltenen Immobilien ohne Lizenzpflicht nicht. Bei genehmigungspflichtiger Kurzzeitvermietung handelt es sich um eine Geschäftstätigkeit.

Fällt beim Immobilienverkauf eine Spekulationssteuer an?

Nein. Für Privatpersonen ist der Veräußerungsgewinn unabhängig von der Haltedauer steuerfrei. Es fällt lediglich die Übertragungsgebühr an.

Ab wann muss ich als Einzelperson Körperschaftsteuer zahlen?

Wenn der Umsatz aus Geschäftstätigkeit im Kalenderjahr 1.000.000 AED übersteigt. Gehalt, private Kapitalanlage und private Immobilienanlage zählen dabei nicht mit.

Gibt es eine Erbschaftsteuer?

Nein. Ohne Testament greift jedoch unter Umständen das lokale Erbrecht; für Immobilien und Gesellschaftsanteile empfiehlt sich eine Regelung.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • Bundesgesetzesdekret Nr. 47 von 2022 über die Besteuerung von Körperschaften und Unternehmen
  • Kabinettsbeschluss Nr. 49 von 2023 zur Behandlung natürlicher Personen (Schwelle 1 Mio. AED)
  • FTA-Leitfaden zur körperschaftsteuerlichen Behandlung von Immobilienanlagen natürlicher Personen
  • Bundesgesetzesdekret Nr. 8 von 2017 über die Mehrwertsteuer nebst Durchführungsverordnung
  • Kabinettsbeschluss Nr. 100 von 2024 zur mehrwertsteuerlichen Behandlung virtueller Vermögenswerte
  • Kabinettsbeschluss Nr. 142 von 2024 zur inländischen Mindeststeuer
  • Gebührenordnungen des Dubai Land Department und der Dubai Municipality

Dieser Beitrag verschafft einen Überblick. Er ersetzt keine auf den Einzelfall bezogene steuerliche Beratung und behandelt ausschließlich die Rechtslage der VAE. Gebührensätze werden auf Ebene der einzelnen Emirate festgelegt und können abweichen.

Auf Aktualität geprüft am 11. August 2026.

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